Wir wünschen ein schönes Musikschuljahr 2024/2025!
Die Marktgemeinde St. Marein bei Graz fördert den Musikunterricht in Höhe von 30 % des Musikschulbeitrages. Mit der Auswahl einer Kurseinheit, die durch den Hinweis "förderfähig" gekennzeichnet ist, bestätigen Sie automatisch, dass Sie berechtigt sind die Förderung in Anspruch zu nehmen und folgende Förderrichtlinien eingehalten sind:
Die Förderung ist im Musikschulbeitrag bereits berücksichtigt und wird von uns direkt mit der Marktgemeinde St. Marein bei Graz abgerechnet.
Ab dem neuen Schuljahr 2023/2024 und der Einführung des neuen Anmeldesystems, gibt es nur mehr eine Gesamtrechnung für das ganze Schuljahr die bereits mit der Anmeldung ausgeschickt wird und den Musikschuljahresbeitrag ausweist. Eine gesonderte Vorschreibung für das 2. Semester gibt es daher nicht mehr.
Die Semesterpreise sind im Vergleich zum Vorjahr aber unverändert geblieben.
Der Musikschulbeitrag ist zahlbar als Gesamtbetrag bis 31.10.2023 oder wie bisher in zwei Teilbeträgen (je 50 % des Rechnungsbetrags) bis 31.10.2023 und 31.03.2024 auf das Konto des Fördervereins der Musikschule St. Marein bei Graz.
Für die Auswahl einer Kurseinheit, die durch den Hinweis "geteilt" gekennzeichnet ist, gibt es folgende beiden Varianten:
WICHTIG: Es sind immer beide Musikschüler/innen separat anzumelden und in den Anmerkungen muss der jeweilige "Kurspartner" eingetragen werden. Eine Zuteilung eines "Kurspartners" seitens der Musikschule erfolgt nicht.